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Testament / Vermächtnis

Was kann ich nach meinem Tod bewirken?

Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun und etwas bewirken. Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zugunsten von Caritas international können Sie Hoffnung geben und Not lindern – genau dort, wo Hilfe dringend benötigt wird.

Porträt von Johanna Klumpp und Reiner SansJohanna Klumpp ist Ansprechpartnerin für Fragen zum Vermächtnis und Testament bei Caritas international. Reiner Sans ist Justitiar beim Deutschen Caritasverband.Foto: Caritas international

Johanna Klumpp, bei Caritas international verantwortlich für Ihre Fragen zu Testament und Erbschaft, sowie Reiner Sans, Justitiar des Deutschen Caritasverbandes, geben Auskunft. 

Was macht die Arbeit von Caritas international so unterstützenswert?

Johanna Klumpp: Caritas international ist mehr als eine Organisation. Caritas bedeutet Nächstenliebe und ist eine Grundhaltung gegenüber den Menschen, besonders gegenüber Menschen in Not. Wir begegnen ihnen mit Achtung und Fürsorge und helfen – unabhängig von Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung. Als Teil einer der größten Hilfsbewegungen weltweit sind wir in mehr als 160 Ländern vertreten. Unsere Caritas-Partner kennen sich vor Ort aus und sorgen dafür, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Testament verfasse?

Reiner Sans: Ein Erblasser kann sein Testament nur persönlich errichten; entweder zur Niederschrift bei einem Notar oder durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung mit Datumsangabe. Das eigenhändige Testament kann jederzeit geändert werden, gültig ist stets die Fassung mit dem jüngsten Datum. Insbesondere für Alleinstehende ist die Aufbewahrung wichtig: Idealerweise hinterlegen sie das Testament beim Amtsgericht ihres Wohnortes. Das kostet nicht viel und sie können sich sicher sein, dass das Testament im Todesfall gefunden und zeitnah eröffnet wird.

Banner: Wer bekommt wie viel? Errechnen Sie Ihre Erbquote.

Können Sie mich beim Formulieren meines Testaments beraten?

Sans: Eine juristische Beratung dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht anbieten. Dennoch begleiten wir Sie gerne bei Ihren Überlegungen und stehen Ihnen jederzeit für Nachfragen zur Verfügung. Wenn Sie unsicher sind oder sich Ihr Nachlass komplex gestaltet, sollten Sie sich von einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.

Klumpp: Caritas international ist Teil der Erbschaftsinitiative zu der sich die katholischen Hilfswerke zusammengeschlossen haben. Die Initiative organisiert regelmäßig hilfreiche Fachvorträge rund um das Thema Testament und Vererben. Die aktuellen Termine und Veranstaltungsorte finden Sie unter www.erbschaftsinitiative.de

Ich möchte meine Familie, aber auch Menschen in Not bedenken. Wie verbinde ich das?

Sans: Wer neben seiner Familie auch Menschen in Not bedenken möchte, kann das über ein Vermächtnis regeln. Das Vermächtnis ist meist ein bestimmter Geldbetrag, den die Erben dem Vermächtnisnehmer aus der Erbschaft zukommen lassen müssen. Sollten Spender Caritas international ein Vermächtnis zugedacht haben, nehmen wir - nachdem uns das Nachlassgericht informiert hat - Kontakt mit den Erben auf.

Ich habe keine Angehörigen. Was passiert, wenn ich Caritas international als Erben einsetze?

Sans: Wenn Caritas international als Erbe eingesetzt wurde, erhalten wir im Erbfall die schriftliche Nachricht vom Nachlassgericht. Unser Anliegen ist es, den letzten Willen des Erblassenden bestmöglich zu entsprechen. Wir kümmern uns in diesem Fall auch um die Auflösung der Wohnung, kündigen laufende Verträge, tragen Sorge für die Grabpflege, erfüllen Vermächtnisse und alles, was es sonst noch zu tun gibt. Es kommt auch vor, dass Caritas international eine Immobilie erbt. Dann sorgen wir dafür, dass sie sachverständig begutachtet und zu einem angemessenen Preis verkauft wird. Der Erlös wird gemäß dem aus dem Testament ersichtlichen Willen des Erblassers verwendet. Wichtig zu wissen ist auch, dass wir als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit sind.

Wie setzt Caritas international meinen Nachlass ein?

Klumpp: Vielleicht möchten Sie Menschen nach Katastrophen oder in Konflikten helfend zur Seite stehen? Oder Sie fühlen sich einem Land besonders verbunden, in dem Caritas international Hilfe leistet? In einem persönlichen Gespräch können wir festlegen, was Sie mit Ihrer Testamentsspende bewirken möchten. Erfahren wir erst über das Nachlassgericht von einem Testament versuchen wir dem Wunsch des Verstorbenen nachzuspüren und informieren Familienangehörige oder den Testamentsvollstrecker über die Verwendung der Mittel.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Klumpp: In unserer Broschüre „Bewahren, was wichtig ist“ haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Testament und Vererben für Sie zusammengestellt. Die Broschüre kann telefonisch unter 0761/200 295 oder per E-Mail an johanna.klumpp@caritas.de angefordert werden. Der Versand ist kostenfrei.

  • Kontakt Johanna Klumpp
Johanna Klumpp
Johanna Klumpp
Ansprechpartnerin bei Fragen zu Testament und Vermächtnis
+49 761 200-295
+49 761 200-295
johanna.klumpp@caritas.de
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Vorträge "So schreiben Sie Ihr Testament"'

Ratgeber für Ihr Testament

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Bewahren, was wichtig ist

Sie können die Broschüre hier herunterladen oder bei uns bestellen. Übermitteln Sie uns Ihre Anschrift telefonisch unter der 0761/200-295 oder per Mail an johanna.klumpp@caritas.de

Testament oder Vermächtnis

Link zur Seite: 'Was kann ich nach meinem Tod bewirken?'

Was kann ich nach meinem Tod bewirken?

Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun und etwas bewirken. Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zugunsten von Caritas international können Sie Hoffnung geben und Not lindern – genau dort, wo Hilfe dringend benötigt wird.

Link zur Seite: 'Wozu ein Testament?'

Wozu ein Testament?

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren letzten Willen nach Ihren Wünschen zu gestalten. Vielleicht wollen Sie eine Ihnen nahe stehende Person besonders bedenken oder Sie möchten auch über den eigenen Tod hinaus dauerhaft Hilfe ermöglichen.

Link zur Seite: 'Formen des Testaments'

Formen des Testaments

Wenn Sie ein Testament abfassen, können Sie zwischen dem privaten (handschriftlichen, eigenhändigen) Testament und dem notariellen (öffentlichen) Testament wählen. Damit Ihr Testament rechtskräftig wird, müssen Sie auf einige Punkte achten.

Link zur Seite: 'Eine Stiftung gründen'

Eine Stiftung gründen

Verwirklichen Sie Ihre Visionen – mit Ihrer eigenen Stiftung. Durch die Gründung einer eigenen Stiftung, durch eine Zustiftung oder die Gewährung eines Stifterdarlehens zu Gunsten der Arbeit von Caritas international lindern Sie die weltweite Not dauerhaft und nachhaltig. Wir unterstützen Sie gerne, Ihre eigenen Visionen zu realisieren.

Link zur Seite: 'Digitaler Nachlass '

Digitaler Nachlass

Wir alle nutzen immer mehr das Internet, um alltägliche Dienstleistungen abzuwickeln oder mit anderen Menschen Kontakte zu pflegen. Für den Todesfall müssen auch hier Vorkehrungen getroffen werden.

Link zur Seite: 'Die Erbschaftssteuer – Freibeträge und Steuerklassen'

Die Erbschaftssteuer – Freibeträge und Steuerklassen

Der Gesetzgeber hat gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle anderen Erben ist die Höhe der Erbschaftssteuer abhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe der Erbschaft.

Link zur Seite: 'Die gesetzliche Erbfolge'

Die gesetzliche Erbfolge

Wenn Sie kein Testament machen, Ihr Testament ungültig oder nicht auffindbar ist, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Wichtig zu wissen: die gesetzliche Regelung kann keine Rücksicht darauf nehmen, wer Ihnen sehr nahesteht.

Link zur Seite: 'Änderung und Widerruf des Testaments'

Änderung und Widerruf des Testaments

Es kann viele Gründe geben, weshalb Sie Ihr Testament ändern wollen. Wenn eine Änderung notwendig ist, können Sie jederzeit ein neues Testament machen. Am sichersten ist es, wenn Sie das bisherige Testament danach vernichten.

Link zur Seite: 'Regelung zu Bestattung und Trauerfeier'

Regelung zu Bestattung und Trauerfeier

Wenn Sie Wünsche bzgl. Ihrer Bestattung haben, bspw. ob Sie eine Feuer- oder eine Erdbestattung möchten oder an welchem Ort das Grab sein sollte, empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Angehörigen zu reden und Ihre Wünsche zu dokumentieren. Am besten in einem separaten Dokument, denn das Testament wird oft erst nach der Bestattung eröffnet.

Link zur Seite: 'Möglichkeiten des Vererbens'

Möglichkeiten des Vererbens

In Ihrem Testament müssen Sie klar benennen, wen Sie als Erben einsetzen möchten. Sie können auch mehrere Personen als Erben einsetzen. Der im Testament genannte Erbe wird im Falle Ihres Todes Ihr Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten.

Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Erbquoten-Rechner'

Weitere Informationen zum Thema

Links

Ratgeber

Testament & Vermächtnis

Downloads

PDF | 10,1 MB

Ein Ratgeber für Ihr Testament – Bewahren, was wichtig ist

Testamentsratgeber insbesondere für Menschen, die Caritas international, das Hilfswerk der deutschen Caritas, bedenken möchten.
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