Was kann ich nach meinem Tod bewirken?
Johanna Klumpp ist Ansprechpartnerin für Fragen zum Vermächtnis und Testament bei Caritas international. Reiner Sans ist Justitiar beim Deutschen Caritasverband.Foto: Caritas international
Johanna Klumpp, bei Caritas international verantwortlich für Ihre Fragen zu Testament und Erbschaft, sowie Reiner Sans, Justitiar des Deutschen Caritasverbandes, geben Auskunft.
Was macht die Arbeit von Caritas international so unterstützenswert?
Johanna Klumpp: Caritas international ist mehr als eine Organisation. Caritas bedeutet Nächstenliebe und ist eine Grundhaltung gegenüber den Menschen, besonders gegenüber Menschen in Not. Wir begegnen ihnen mit Achtung und Fürsorge und helfen – unabhängig von Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung. Als Teil einer der größten Hilfsbewegungen weltweit sind wir in mehr als 160 Ländern vertreten. Unsere Caritas-Partner kennen sich vor Ort aus und sorgen dafür, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.
Was muss ich beachten, wenn ich ein Testament verfasse?
Reiner Sans: Ein Erblasser kann sein Testament nur persönlich errichten; entweder zur Niederschrift bei einem Notar oder durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung mit Datumsangabe. Das eigenhändige Testament kann jederzeit geändert werden, gültig ist stets die Fassung mit dem jüngsten Datum. Insbesondere für Alleinstehende ist die Aufbewahrung wichtig: Idealerweise hinterlegen sie das Testament beim Amtsgericht ihres Wohnortes. Das kostet nicht viel und sie können sich sicher sein, dass das Testament im Todesfall gefunden und zeitnah eröffnet wird.
Können Sie mich beim Formulieren meines Testaments beraten?
Sans: Eine juristische Beratung dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht anbieten. Dennoch begleiten wir Sie gerne bei Ihren Überlegungen und stehen Ihnen jederzeit für Nachfragen zur Verfügung. Wenn Sie unsicher sind oder sich Ihr Nachlass komplex gestaltet, sollten Sie sich von einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.
Klumpp: Caritas international ist Teil der Erbschaftsinitiative zu der sich die katholischen Hilfswerke zusammengeschlossen haben. Die Initiative organisiert regelmäßig hilfreiche Fachvorträge rund um das Thema Testament und Vererben. Die aktuellen Termine und Veranstaltungsorte finden Sie unter www.erbschaftsinitiative.de
Ich möchte meine Familie, aber auch Menschen in Not bedenken. Wie verbinde ich das?
Sans: Wer neben seiner Familie auch Menschen in Not bedenken möchte, kann das über ein Vermächtnis regeln. Das Vermächtnis ist meist ein bestimmter Geldbetrag, den die Erben dem Vermächtnisnehmer aus der Erbschaft zukommen lassen müssen. Sollten Spender Caritas international ein Vermächtnis zugedacht haben, nehmen wir - nachdem uns das Nachlassgericht informiert hat - Kontakt mit den Erben auf.
Ich habe keine Angehörigen. Was passiert, wenn ich Caritas international als Erben einsetze?
Sans: Wenn Caritas international als Erbe eingesetzt wurde, erhalten wir im Erbfall die schriftliche Nachricht vom Nachlassgericht. Unser Anliegen ist es, den letzten Willen des Erblassenden bestmöglich zu entsprechen. Wir kümmern uns in diesem Fall auch um die Auflösung der Wohnung, kündigen laufende Verträge, tragen Sorge für die Grabpflege, erfüllen Vermächtnisse und alles, was es sonst noch zu tun gibt. Es kommt auch vor, dass Caritas international eine Immobilie erbt. Dann sorgen wir dafür, dass sie sachverständig begutachtet und zu einem angemessenen Preis verkauft wird. Der Erlös wird gemäß dem aus dem Testament ersichtlichen Willen des Erblassers verwendet. Wichtig zu wissen ist auch, dass wir als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit sind.
Wie setzt Caritas international meinen Nachlass ein?
Klumpp: Vielleicht möchten Sie Menschen nach Katastrophen oder in Konflikten helfend zur Seite stehen? Oder Sie fühlen sich einem Land besonders verbunden, in dem Caritas international Hilfe leistet? In einem persönlichen Gespräch können wir festlegen, was Sie mit Ihrer Testamentsspende bewirken möchten. Erfahren wir erst über das Nachlassgericht von einem Testament versuchen wir dem Wunsch des Verstorbenen nachzuspüren und informieren Familienangehörige oder den Testamentsvollstrecker über die Verwendung der Mittel.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Klumpp: In unserer Broschüre „Bewahren, was wichtig ist“ haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Testament und Vererben für Sie zusammengestellt. Die Broschüre kann telefonisch unter 0761/200 295 oder per E-Mail an johanna.klumpp@caritas.de angefordert werden. Der Versand ist kostenfrei.